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AGB

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1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma ROCKET BACKLINKS – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2.4 Es ist dem Dienstleister gestattet, die Dienstleistungen insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Jeder Kundenauftrag wird dem Auftraggeber mit einer Auftragsbestätigung via E-Mail bestätigt. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages zwei Wochen gebunden.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung beschrieben und wird zwischen beiden Vertragspartnern vorab vereinbart.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt sobald alle gekauften Forenlinks/Contentlinks gesetzt wurden.

4.2 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber bei der Zahlung im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet oder der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5 Eine rechtliche Prüfung der beauftragten Werbemaßnahmen wird vom Dienstleister nicht vorgenommen. Der Auftraggeber ist alleine für die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften verantwortlich.

5.6 Verstoßen die des Auftraggebers gesetzten Links die in Punkt 9 aufgezählten Inhalte, so kann der Auftrag vom Dienstleister mit sofortiger Wirkung beendigt werden.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis vor Beginn der Leistung fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.2 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, dann gilt der Auftrag als nicht gültig.

Beauftragt der Auftraggeber den Dienstleister mit dem Setzen von Hyperlinks in Webforen oder auf sogenannten Frage-Antwort-Portalen – nachfolgend als Forenlinks bezeichnet – so gilt für diese Forenlinks je nach Produkt (MOND / MARS / GALAXY) eine Garantie von (1 / 3 / 12) Monaten. Ein Garantiefall kommt zustande, wenn ein vom Dienstleister gesetzter Forenlink durch einen Moderator aus dem Webforum entfernt wird. Es besteht kein Garantieanspruch, wenn der Forenlink aufgrund von anderen Faktoren nicht abrufbar ist. Das Ablaufdatum der Garantie wird vom Auftraggeber durch das Linksetzungsdatum im schriftlichen Reporting festgehalten. Grundsätzlich besteht für jeden Forenlink nur ein einmaliger Garantieanspruch. Sollte ein zum Ersatz gelieferter Forenlink gelöscht werden, besteht kein Anspruch auf weitere Ersatzleistungen. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der Zahlung im Falle eines gelöschten Forenlinks.

8. Haftung

8.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8.3 Der Dienstleister haftet nicht in Fällen von Abstrafungen seitens der Suchmaschinen in Verbindung mit den gesetzten Forenlinks/Contentlinks. Der Auftraggeber ist selbst für die Vergabe der Ankertexte, Linkziele, des gewählten Zeitraums und der Wahl einer Kategorie verantwortlich.

9. Unzulässige Forenlinks/Contentlinks

Die folgenden Inhalte sind auf ROCKET BACKLINKS unzulässig:

  • Anzügliches oder pornografisches Material, das Minderjährige ausbeutet oder auf eine sexuelle Art darstellt oder zu sexuellen Dienstleistungen an Erwachsenen auffordert.
  • Material, das ein eindeutiges Risiko der Körperverletzung oder des Sachschadens darstellt, Menschen oder die öffentliche Sicherheit glaubhaft bedroht oder derartige Vorgänge organisiert oder unterstützt.
  • Material, das Selbstverletzung, Essstörungen oder Drogenkonsum verharmlost.
  • Material, das Privatpersonen angreift, mobbt oder belästigt.
  • Verhetzung
  • Unnötige Darstellungen von Gewalt und blutrünstiger Grausamkeit.
  • Material, das gegen das intellektuelle Eigentumsrecht, den Datenschutz oder andere Rechte verstößt.
  • Betrügerisches oder irreführendes Material.
  • Personenbezogene Daten oder Material, in dem Minderjährige zur Angabe ihrer persönlichen Daten aufgefordert werden.
  • Material, das rechtswidrige Informationen oder Inhalte aufweist
  • Material, in dem eine Privatperson den Handel mit oder Verkauf von Drogen, Alkohol, Tabak, Schusswaffen oder sonstigem Gefahrgut anbietet.

10. Gerichtsstand

10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

10.2 Als Gerichtsstand wird Ulm vereinbart.

11. Geheimhaltung

10.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich für die Dauer des Vertragsverhältnisses und zehn Jahre darüber hinaus zu Stillschweigen über sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich eingestufte Informationen, die ihm im Zuge der Vertragserfüllung zugänglich gemacht werden.

10.2 Der Auftraggeber stimmt einer Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie als vertraulich eingestuften Informationen an vom Dienstleister beauftragte Subunternehmer zu, wenn dies für die Erfüllung der Pflichten des Subunternehmers notwendig ist und dieser mit dem Dienstleister eine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung getroffen hat.

12. Sonstige Bestimmungen

Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Bei einer unwirksamen Bestimmung findet eine solche Bestimmung Anwendung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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Alexander Rau
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